Sprechen wir über die rechtliche Situation von Handy Störsender

Diese Frage wird uns immer wieder gestellt. Wir möchten Ihnen deshalb hier ausführlich darauf antworten.Vermeiden Sie Missverständnisse und falsche Aussagen

Zu Beginn des Mobilfunkzeitalters wurden durch die staatlichen Netzagenturen die Frequenzen meistbietend an die Mobil-funkbetreiber versteigert.

Damals wurde jedem Netzbetreiber eine Frequenz zur alleinigen Nutzung zugeteilt.

Deshalb stellt sich derzeit die rechtliche Situation bezüglich der Zulässigkeit und Nutzung von Handyblockern wie folgt dar:
In den GSM-Frequenzbereichen hat nur der Mobilfunknetzbetreiber das Recht, seine damals ersteigerten Frequenzen zu nutzen und damit auch einen Handyblocker zu betreiben. Der Betrieb eines Störsender durch Dritte ist eine Frequenznutzung ohne Frequenzzuteilung und wird deshalb nicht erlaubt.

Diese Gesetze variieren allerdings in EU- und nicht EU Ländern. In Frankreich dürfen z.B. Störsender in Kinos, Theatern und bei öffentlichen Versammlungen eingesetzt werden.
Inzwischen gibt es verschiedene Pilotprojekte mit diesen Störsendern an österreichischen und deutschen Haftanstalten. Der deutsche Bundesrat hat beschlossen, das für den Einsatz der Handyblocker künftig keine Frequenzzuteilung mehr erforderlich ist, sofern der Einsatz durch Behörden zur Ausübung gesetzlicher Befugnisse unter Einhaltung der von den Funküberwachungen der Länder festgelegten Frequenznutzungsbedingungen erfolgt.Handy StörsenderSoweit die rechtliche Situation.
Wir hören aber immer wieder, das es nun mal Orte gibt, wo Handyblocker auch von Privatpersonen sinnvoll eingesetzt werden könnten. Deshalb werden die Geräte bei der Bevölkerung auch immer beliebter. Laut einer Umfrage in Deutschland sind inzwischen 62 Prozent der Bevölkerung für Handyblocker an bestimmten Orten, wie Kinos, Theater, usw. so wie es Frankreich per Gesetz schon 2008 eingeführt hat.

http://www.skylishop.com/Handy-Jammer-acht-Antennen.html